Zum Thema: Westen und Menschenrechte


Nachdem in der Schweiz durch eine Abstimmung einer Religionsgruppe (den Muslimen) das Recht auf Gebetshäuser verwehrt wurde, zeigt eine weitere Abstimmung dieses Wochenende wie sehr der Westen für Menschenrechte steht.

In der Schweiz siehts nun so aus: Wenn ein Mensch der Asyl beantragt nebenbei schwarz arbeitet. Dies ihm nachgewiesen wird, so wird der Mensch abgeschoben. Ganz egal was nun der Grund für seinen Asylantrag ist. Egal ob die Person aufgrund der kulturellen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Neigung oder der politischen Ausrichtung geflohen ist.

Die Initiative verletzt nicht nur internationale Vereinbarungen, wie die europäische Menschenrechts-Konvention, den UNO-Pakt II, die Kinderrechts-Konvention oder das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Der Automatismus untergräbt auch das festgeschriebene Prinzip der Verhältnismässigkeit in der Schweizer Verfassung und das Verbot jeglicher Form von Diskriminierung. (Amnesty International Schweiz)

Ausschaffungsinitiative Schweiz: Hetze pur

Weil: Recht muss ja Recht bleiben. Und damit sind nicht die Menschenrechte gemeint!

17 Antworten to “Zum Thema: Westen und Menschenrechte”

  1. Porscheraser Says:

    Minarettverbot ist nicht Gebetshausverbot.

    In der Meldung vom ORF ist übrigens kein einziges mal das Wort „OPFER“ vorgekommen.

    Aber wen interessieren schon Opfer? Ausser die PÖHSEN Nazis haben was getan. Für mich gibt es keine guten und schlechten Opfer sondern ausschließlich Opfer.

    Wo sind derern Menschenrechte ???

  2. Gibts ein Gesetz das EXPLIZIT eine Einschränkung von Gebetshäusern von ChristInnen einschränkt? Nein, eben.

    Was für Opfer?! Du meinst die Menschen die MigrantInnen schwarz als Putzkräfte anstellen? Die werden aber froh sein wenn die böse bösen MigrantInnen dann endlich abgeschoben werden

    • Porscheraser Says:

      Ich sprech von diesen Opfern!
      http://www.akte-islam.de/3.html

      • Na rat mal was mit Menschen passiert die sowas machen? Sie kommen ins Gefängnis. Und Menschen die in den Ländern aus denen sie kommen bedroht werden, bleiben in den Schweizer Gefängnissen.
        So SOLLTE es sein. Aber DU willst dass Menschen die laut Gesetz was verbrochen haben in ein Land abgeschoben werden in denen Folter, Tod, lange Haft, .. droht

      • Porscheraser Says:

        Kein Problem damit. Es wurde keiner gezwungen Verbrechen zu begehen.

        Es sollte einem jeden der zugewanderten Verbrecher klar werden, dass es die Luxusbehandlung unseres westlichen Strafvollzuges nicht mehr länger für sie geben wird.

        Und nur so ganz nebenbei angemerkt: Ein Grossteil dieser Leute möchte bei uns die unmenschliche Scharia einführen. Ein Rechtssystem??? in dem Menschenrechte absolut keinen Platz haben.

      • Wiedermal nur Stuss von deiner Seite:
        Was passiert denn SchweizerInnen wenn sie etwas ungesetzliches machen? Sie kommen ins Gefängnis. Und na rat mal was mit in der Schweiz lebenden MigrantInnen passieren sollte die was ungesetzliches machen? na.. erratest du es? eben, ins Gefängnis in der Schweiz.
        Und nicht in das Land indem sie misshandelt werden,Geht das nicht in deinen Schädel dass du über Menschenleben quatscht?!

        Und: Wie kommst du denn auf das: „Ein Grossteil dieser Leute möchte bei uns die unmenschliche Scharia einführen. “

        Und: Es werden VIELE Menschen gezwungen Verbrechen zu begehen. Bevor ich verhungere, stehle ich. Verwerflich? I dont think so

      • Porscheraser Says:

        Bitte informiere dich!
        1. Nach verbüssung der Strafe in einem Schwizer Gefängnis kommt die Ausschaffung (Abschiebung)
        2. In der Schweiz muss keiner hungern, die haben die beste Versorgung von Migranten aller europäscher Länder.
        3. Ich mag den „american way of life“ nicht wirklich, aber beim Thema Migration könnte ich mir durchaus vorstellen, die Amis zu kopieren.

        4. Scharia: Es git da durchaus ernstzunehmende Statistiken: in England gibt es schon Schariagerichte. Ich würde mir da mal Gednaken darüber machen…..

      • zu 1: Na und das macht es besser wenn sie zuerst in der schweiz eingesperrt werden und DANN im ursprungsland gefoltert werden?!

      • Porscheraser Says:

        Und wieso sollte diese Verbrecher in ihrem Ursprungsland gefoltert werden? Oder haben diese Leute das „Verbrechen“ der Republikflucht begangen? So wie damals in den kommunistischen Ländern? In deisen Ländern des Freidens war Folter kein unerlaubtes Mittel Oder?Ah ja: hat ja noch nieeee kommunistilsche Länder deren Existenz auf Marx Engels und Lenin zurückgeht gegeben……… (haha) Wie konnte ich nur vergessen….

      • „Und wieso sollte diese Verbrecher in ihrem Ursprungsland gefoltert werden? “
        Du weisst schon um was es bei Asyl geht oder!? Nachdem du über andere Länder eh immer so schimpfst, solltst du schon Wissen dass es Länder gibt die systematisch anders Denkende foltern/inhaftieren/…

      • Porscheraser Says:

        Asyl ist ein MEnschenrecht das jedem der es benötigt gewährt wird. Leider wird das Recht auf Asyl oft missbraucht: Buchtipp: Asylconnection. Die Akte Mehmet M [Taschenbuch]
        Hermann Winkler (Autor). Da spricht einer der tagtglich mit der Problematik befasst ist Klartext.

        Leute die Asyl aus wirkliche Gründen benötigen, haben keinen Grund unsere Gesetze zu mißachten. Die sind froh wenn sie in Ruhe im dem Asylland leben können. Beispiel eigener Erfahrung: ein Tschechischer Bauing. hat beim (kommunistischen – was sonst?) Terror in seinems LAnd die Flucht nach Ö geschafft. Er konnte ehebald Deutsch, war immer hilfsbereit, und achtete die Gesetze. NAch der Entfernung des kommunstischen Terrorregimes kehrte er in sien Land zurück um es dort aufzubauen. Oder ein iranischer Dipl.Ing. der für den Schah gearbeitet hatte, gefoltert wurde und mit Mühe Ö erreicht hatte. Der nahm auch eine Arbeit an die weit unter seiner Qualifikation war, lernte schnell Deutsch, integrierte sich in Ö und schaffte damit spielend den Aufstieg.

        Solche Leute habe es nicht notwendig kriminell zu werden! Die Leute die wirklich Asyl benötigen, wissen dieses REcht zu schätzen und zu würdigen. Doch leider gibt es auch andere die das nicht so zu schätzen wissen. Und bei diesen LEuten wage ich die Behauptung , dass meistens KEIN echter Asylgrund vorliegt.

        Und gerade du solltest doch mit LEuten die aus dem kommunistischen Paradies fliehen kein Verständis haben, wenn sie in das PHÖSE Kapitalistische System wollen…. (Ironie aus)

      • Nochmal zu 100.000 mal: Russland, China, Kuba, Nordkorea, … was auch immer sind natürlich keine kommunistischen Ländern!

        Und natürlich gibts Situationen in denen Menschen (auch in Ö) hungern und frieren. Und dann kann es natürlich passieren dass sie Straftaten (Diebstahl, …) begehen.

        Aber unabhängig davon ob es eine „verständliche“ Straftat ist oder nicht: Die Rückschiebung in das Ursprungsland ist während eines Asylverfahren oder nach Asylbestätigung nicht akzeptabel!

    • Porscheraser Says:

      Türkei, Saudi Arbabien, somalia pakistan afgahnistan usw. usw. usw. um nur ein paar Länder zu nenn in denen christliche Kirchen de facto verboten bzw. es unmöglich ist, neue zu errichten.

  3. »Egal ob die Person aufgrund der kulturellen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Neigung oder der politischen Ausrichtung geflohen ist.«
    Hier meinst du wohl die sexuelle Orientierung (Bi-, Hetero-, Homosexualität) und nicht sexuelle Neigung (BDSM, Voyeurismus, etwaiger Fetischismus). Da ist schon ein großer Unterschied.

  4. Bitte bei den Tatsachen bleiben! Den Muslimen wurden nicht Gebetshäuser verwehrt sondern Minarett! Wir wollen den politischen Islam nicht! Wo steht in den Menschenrechten das kriminell werden ein Menschenrecht ist? Wo steht das kriminelle nicht ausgeschafft werden dürfen.Selbst in der Asylkonfention steht,das Menschen die eine Gefahr für ein Land sind abgeschoben werden dürfen,selbst in Länder in denen ihnen Foltr droht. UNO Pakt II ist nicht massgebend. Was hat das Freizügigkeitsabkommen mit Ausschaffung zu tun? Auch in diesem Abkommen ist die Ausschaffung übrigens geregelt. Es ist auch Menschenrecht vor Kriminalität geschützt zu werden! Nicht zu vergessen ein Entscheid des Schweizersouverän steht über Menscherechtskonvention Peronenfreizügigkeit unsw. Die personenfreizügigkeit und Schengen müssen rückgängig gemacht werden,den diese ruinieren die Schweiz!

    • „Den Muslimen wurden nicht Gebetshäuser verwehrt sondern Minarett! “
      Und inwiefern sind Kirchen was anderes als Minarette?

      „Wo steht das kriminelle nicht ausgeschafft werden dürfen.“
      Menschen dürfen nicht in Länder abgeschoben werden in denen die Gefahr besteht dass sie gefoltert, getötet, keinen fairen Prozess kriegen, …

      „…Menschen die eine Gefahr für ein Land sind… “
      Menschen die schwarz in der Schweiz arbeiten sind eine Gefahr für das Land! Taschendiebe sind ein Gefahr für das Land? Wohl weniger oder=

      „Nicht zu vergessen ein Entscheid des Schweizersouverän steht über Menscherechtskonvention“
      Genau da liegst du falsch. Nur weil eine Mehrheit etwas beschlossen hat, ist es nicht „richtig“ oder „in Ordnung“. Gesetze und Beschlüsse sind halt nicht wirklich „gerecht“.

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